Intensivpflege Voraussetzungen

  1. Home
  2. >
  3. Intensivpflege Voraussetzungen

WER HAT ANSPRUCH?

§ 37 SGB V regelt als rechtliche Grundlage die häusliche Kranken- und Intensivpflege. Er sichert im ersten Satz einen Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege zu, und zwar „…wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.“ Somit wird auch der gesetzlich verbriefte Grundsatz „ambulant vor stationär“ erfüllt.

WELCHE KRANKHEITSBILDER ERFORDERN EINE INTENSIVPFLEGE?

Grundsätzlich dient die außerklinische Intensivpflege der Sicherstellung der Vitalparameter durch klinikorientierte Pflege und zusätzliche technische Ausstattung.

Typische Erkrankungen, die eine derartige Intensivbehandlung nötig machen können:

  • beatmungspflichtige Patienten mit COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
  • respiratorische Insuffizienz
  • Querschnittslähmung
  • neurologische Krankheitsbilder
  • neuromuskuläre Erkrankungen (ALS, MS, Duchenne-Muskeldystrophie, etc.)
  • Tumorerkrankungen
  • Schädel-Hirn-Traumata
  • Bewusstlosigkeit/Koma
  • Herzrhythmusstörungen
  • Störungen im Flüssigkeits-, Elektrolyt-, Säuren- und/oder Basenhaushalt

WAS IST ZU VERANLASSEN?

Wir verstehen uns als Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner und helfen Ihnen bei einer möglichst reibungslosen Anpassung an Ihre veränderte Lebenssituation.

Unser Entlass- und Überleitmanagement kümmert sich bereits im Vorfeld um alle notwendigen Formalitäten und übernimmt oder gibt Hilfestellung bei:
  • einer evtl. notwendigen Wohnraumanpassung
  • der Bereitstellung notwendiger Medizintechnik
  • der Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • dem Kontakt zwischen und mit behandelnden Ärzten und Fachdisziplinen in der Klinik, den Hausärzten, Fachärzten und Therapeuten wie Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden, etc.

WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?

Die Kosten für die häusliche Intensivpflege werden in der Regel vollständig von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen, den Pflegekassen, der Beihilfe sowie den Sozialhilfeträgern übernommen. Notwendig ist hierbei die ärztliche Indikation für die Übernahme der häuslichen Intensivpflege.