Ambulant betreute Wohngemeinschaft „Bergblick“

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AUSGANGSSITUATION & BEDARF

Die häusliche Versorgung für intensivpflegebedürftige Menschen ist oftmals für die Familienangehörigen und auch für die Betroffenen mit unzumutbaren Belastungen verbunden.
In vielen Fällen sind aber auch die eigenen vier Wände für eine qualifizierte Versorgung nicht geeignet. Deshalb haben wir uns für die Eröffnung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft entschieden.
Für die Patienten geht es hier in erster Linie darum, 24 Stunden am Tag von qualifizierten Fachkräften versorgt zu werden. Die ambulant betreute Wohngemeinschaft „Bergblick“ ist für zehn intensivpflegebedürftige Menschen konzipiert.
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BESCHREIBUNG WOHNUNG

Die ambulant betreute Wohngemeinschaft befindet sich in einem 2017 erbauten, zweistöckigen Gebäude. Sie verfügt über insgesamt zehn Einzelzimmer, je fünf im Erdgeschoß und im 1. Obergeschoß.

In beiden Wohnbereichen gibt es einen Aufenthaltsraum und eine Wohnküche sowie ein behindertengerechtes Bad. Ein Aufzug ist vorhanden, die Möglichkeit von Liegendtransporten ist gegeben.

Die Zimmer sind allesamt hell und großzügig gestaltet und verfügen über einen eigenen Sanitärbereich und WLAN. Jedes Zimmer im 1. Obergeschoß hat einen Balkon, jedes Zimmer im Erdgeschoß eine Terrasse.

WG STANDORT – BERGBLICK

Wiesenweg 14, 83026 Happing / Rosenheim

Die Wohngemeinschaft „Bergblick“ befindet sich in Rosenheim (Happing) und ist zentral gelegen. Von der Autobahnausfahrt der A8 Rosenheim/Raubling ist die Wohngemeinschaft in ca. fünf Minuten zu erreichen.

LEBEN NACH DEM NORMALITÄTSPRINZIP

Unsere Patienten ab dem 18. Lebensjahr führen in der Wohngemeinschaft ein normales Leben mit familiärer Atmosphäre. Es wird gemeinsam gekocht und am großen Esszimmertisch, der zugleich WG-Mittelpunkt ist, gemeinsam gegessen. Alltägliche Eindrücke wie der Duft einer Mahlzeit, ein Spaziergang in den nahen Wald oder auch mal zum Eisessen zu gehen oder eine Veranstaltung in der Stadtgemeinschaft zu besuchen, können den Patienten psychisch motivieren und den Genesungs-Prozess positiv fördern.

SICHERUNG DER SELBSTBESTIMMUNG

Die Selbstbestimmung der Bewohner ist gesichert, d. h. der Alltag wird selbstständig geregelt und die Interessen der Wohngemeinschaft selbst vertreten. Dies geschieht durch ein konstituiertes Gremium der Selbstbestimmung, in dem jeder Mieter stimmberechtigt vertreten ist.

Für Mieter, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig entscheiden können, handeln in diesem Gremium deren gesetzliche Betreuer oder Angehörige.